Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Leistungen, welche die CHAMPS Bowling Kiel GmbH für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Von unseren AGB ́s abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich
bestätigt werden.
- Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden.
(Bowlingschuhe sind Spezialschuhe – keine Turnschuhe). Bowlingschuhe (Leihschuhe) können am
Counter (Bowlingkasse) gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. - Gesperrte Bereiche (z.B. Maschinenbereich) dürfen unter keinen Umständen betreten werden.
- Das Betreten der Bahnen ist untersagt. Die Bahnen sind im ersten Drittel geölt, so dass beim
Übertreten der Foullinie (Lichtschranke) Rutsch- und dadurch Verletzungsgefahr besteht. Für die
entstandenen Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung. - Für Schäden an oder der Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderoben oder
sonstigen privaten Eigentum übernehmen wir keine Haftung. - Pro Bahn sind maximal 7 Personen möglich
- Die Bahnen werden vom Counter vergeben – Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
- Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden.
- Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 15 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die
Bahn(en) kann (können) vom Counter weiter vermietet werden. - Alle Bahnreservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, sowie Telefonnummer
angenommen und gespeichert. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der
Angaben zu überprüfen. - Bei Internetreservierungen werden zusätzlich die IP-Adressen gespeichert.
- „Auf Verdacht“-Reservierungen werden von uns nicht angenommen.
- Sobald eine Reservierung von uns per Mail, Fax oder telefonisch bestätigt wird, ist sie verbindlich.
- Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierungen bzw. Bestellung gilt folgendes: a) Erfolgt keine
Stornierung( 24 Stunden vorher) der Reservierung / Bestellung können 100% der Kosten geltend
gemacht werden. b) Die Regelung tritt in Kraft, wenn uns Kosten, Verluste bzw. Ausfälle entstanden
sind und die Bahn(en) kurzfristig nicht anderweitig belegt werden konnte(n). - Bei Eintrag auf unsere Warteliste können wir keine Zeitgarantie übernehmen.
- Defekte an den Bahnen, die nicht sofort behoben werden können, berechtigen nicht zur
Forderung von Ersatzansprüchen. Maschinenstopps berechtigen keine Rabattansprüche. - Für technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle, Feueralarm o.ä.) besteht kein
Entschädigungsanspruch. - Eine eventuelle Evakuierung durch z.B. Feueralarm entbindet nicht von der Zahlung bis dahin
erbrachter Leistungen. - Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur
Sperrung der Bahn und/oder zur Verweisung des Hauses. Im Voraus bezahlte Leistungen werden
nicht erstattet. - Mutwillige Beschädigungen der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch,
mutwillige Auslösung von Alarmen o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht und ziehen ein
Hausverbot nach sich. - Billardqueues und Billardkugeln werden am Billardcounter gegen Hinterlegung einer Pfandgebühr
ausgegeben. - Billardqueues, –kugeln, –tische sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände, Spielautomaten und
Bowlingzubehör sind sachgerecht zu behandeln. - Manipulationen an Spielgeräten werden zur Anzeige gebracht.
- Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Bahn(en)miete/Spielpreise vor Beginn,
sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren. - Die Zahlung der von uns erbrachten Leistungen erfolgt generell in bar oder per EC-, Karte (mit
Pin). Begleichung per Rechnung ist nur nach schriftlicher Vereinbarung durch die Geschäftsleitung
möglich. - Das Counterpersonal ist berechtigt, die angefallenen Spiel, bzw. Stundenpreise und
Leihschuhgebühren komplett für eine Bahn bzw. eine zusammengehörige Gruppe zu kassieren. - Bowling, Leihschuhe und Billard werden am Counter bezahlt. Gastronomische Leistungen werden
beim Servicepersonal bezahlt. - Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.
- Das Rauchen in der Champs Bowling ist ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen der
RaucherLounge gestattet. - Wir achten strengstens auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (siehe Aushang), deswegen ist
das Personal aufgefordert sich jederzeit Ausweise zur Altersfeststellung vorzeigen zu lassen.
Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.